Das Integrationsamt Oldenburg in Niedersachsen hat für die Dentalkurse die Anerkennung der Förderfähigkeit nach § 24 SchwbAV bewilligt. Sie haben daher die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Nach der Online-Anmeldung bekommen Sie eine Reservierungsbestätigung (keine Buchung), Dental-Kursprogramm mit Teilnehmergebühr und „Musterbrief“ Antrag für das Integrationsamt zugeschickt. Sobald Sie vom Integrationsamt die Bewilligung erhalten haben, informieren Sie uns per Mail kurz. Erst dann wird Ihre Anmeldung fest gebucht.
Es gibt Gründe, dass die Dentalkurse sich lohnen:
Anpassen an die neuen dentalen Technologien.
erweitertes Wissen
Motivation
berufliche Sicherheit
Erfahrungsaustausch mit anderen hörbehinderten Zahntechnikern
Wir beraten Sie gerne, Ihre Fragen zu Dentalkurse, Termine, Antragstellung/Kontaktaufnahme beim Integrationsamt oder Integrationsfachdienst.
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